AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

PILTZIS – E-TOURS
09484 Oberwiesenthal
Karlsbaderstr. 8

1. Der Mietvertrag

kommt ausschließlich mit der oben genannten Firma zustande. Die Betreuung vor Ort und Übergabe der Fahrzeuge erfolgt durch eine angegebene Servicestation. Der Anmietung des E-Tuks liegt ein Mietvertrag über das bezeichnete Fahrzeug zugrunde und keine Gesamtheit von Reiseleistungen eines Reiseveranstalters.

Der Mieter plant und führt seine Fahrt selbstständig durch und setzt das Fahrzeug eigenverantwortlich ein, so dass Vorschriften des Reisevertrag-recht auch nicht Sinngemäß zur Anwendung kommen. Bestandteil des Mietvertrages ist auch das vom Mieter und der Servicestation vollständig auszufüllende und zu unterschreibende Übernahme- und
Rückgabeprotokoll, so wie die allgemeinen Hinweise zur Nutzung des Mietobjekts.

 

2. Das Mindesalter des Mieters

und des Fahrers müssen 21 Jahre betragen. Der Führerschein der Klasse AM (Moped) muss seit mindestens einem Jahr im Besitz des Mieters oder des Fahrers sein. Der Mieter oder Fahrer hinterlegen bei der Übernahme des Fahrzeuges eine Kopie der Fahrerlaubnis, so wie sie zusichern bei Übergabe des Fahrzeuges weder mit einem Fahrverbot belegt zu sein noch das eine Entziehung der Fahrerlaubnis vorliegt.

 

3. Mietpreise

Es gelten die Preise der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Preisliste.
Die Mietpreise schließen ein;
• Bereitstellung der verkehrssicheren, mit voller Akkuladung befindlichen Mietfahrzeuge, mit allen wichtigen Kontaktstellen desinfizierten Fahrzeuges
• Einer Einweisung vom Servicepersonal
Nicht inkludiert, Ist die Versicherung der Fahrzeuge, geht extra
• Bei Rückgabe nach der schriftlich vereinbarten Zeit berechnen wir pro angefangener 15 Minuten 15,00 EURO und geben an sie eventuelle Schadensersatzansprüche weiter, die ihr Nachfolgemieter oder andere Personen gegen uns wegen einer verspäteten Fahrzeugübernahme geltend machen.
• Es besteht generell kein Einverständnis des Vermieters mit der automatischen Umwandlung in ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit bei fortgesetztem Gebrauch nach vereinbartem Rückgabetermin.
• Einer weiterem Nutzung wiedersprechen wir bereits jetzt.
• Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen, es sei denn, das Fahrzeug kann anderweitig vermietet werden.
• Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgeldern und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden.

 

4. Reservierung, Rücktritt, Umbuchung

• E-TUk Reservierungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung verbindlich ( WhatsApp, E-Mail ). Nach Erteilung der schriftlichen Reservierungsbestätigung ist innerhalb von 3 Tagen eine Mietpreisanzahlung von 50 % per Überweisung zu leisten.
• Ausgenommen sind Mietzeiten, bis 3 Stunden
• Vor Ort, immer Barzahlung
• Stornierung und Umbuchung 2 Tage vorher kostenfrei

 

5. Haftung / Vollkaskoschutz

Für Beschädigungen, die während der Mietzeit bei Vertragsgerechter Nutzung entstehen, haftet der Mieter nur bis zu 1.000.00 Euro pro Schadensfall. Die Selbstbeteiligung für Teilkasko und Vollkasko Schäden
Beträgt je 1.000 Euro und kann nicht ausgeschlossen werden, Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkohol – oder drogenbedingter Fahruntauglichkeit entfällt die Haftungsbeschränkung ersatzlos. Dies gilt auch für Schäden, die durch Nichtbeachtung des Zeichen 265 (Durchfahrtshöhe) gemäߧ 41 Abs.2 Ziff.6 StVO verursacht werden.
Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziff.5 dieser Bedingungen verletzt, so haftet er gegebenenfalls auf vollen Ersatz des Schadens, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalles gehabt. Der Mieter haftet ebenso unbeschränkt für alle von ihm zu vertretenden Schäden, die bei der Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer oder zu verbotenen Zwecken (keine Fahrten nach Tschechien), unsachgemäß verstautes Ladegut oder durch unsachgemäße Behandlung des Fahrzeuges entstanden sind. Im Übrigen bleibt es in der gesetzlichen Haftung. Ausdrücklich ist zu erwähnen, dass jeglicher Versicherungsschutz bei Verstößen gegen Miet- und Vertragsbedingungen entfällt, explizit bei Grenzüberschreitung.


Der Mieter haftet in voller Höhe für Schäden am gemieteten Fahrzeug sowie Eigentum Dritter:

  • bei Schäden durch Festfahren ( z.B. Verlassen der offiziellen Wege und Straßen)
  • Schäden, durch Handlungen wider dem Bestimmungen des Mietvertrages
    (z.B. Fahren unter Drogen oder Alkoholeinfluss und/ oder grober Fahrlässigkeit entstehen)
  • Schäden am Unterboden
  • Reifenschäden, die nicht auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind
  • Reparatur und Abschleppkosten durch Fahrten auf unerlaubten Straßen oder verbotenen Gebieten
  • Kosten für Bergung oder Abschleppen von Fahrzeugen, die durch eigenes Verschulden des Mieters festgefahren wurden
  • Kosten für verlorene Schlüssel

 

6. Rückgabeprotokoll/ Mängelanzeige

Nach Mietbeginn festgestellte Mängel am Mietfahrzeug hat der Mieter unverzüglich bei der Servicestation, spätestens jedoch bei der Rückgabe des Fahrzeuges anzuzeigen. Der Mieter hat die Mängel vollständig im Rückgabeprotokoll schriftlich niederzulegen.

 

7. Verhalten bei Unfällen

Der Mieter hat nach einem Unfall, Entwendungs-oder Wildschaden sofort die Polizei und die Servicestation zu verständigen. Ansprüche eines Unfallgegners dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat der Servicestation, selbst bei geringfügigen Schäden einen ausführlichen Bericht unter Vorlage von Skizzen zu übergeben. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen, Anschrift der beteiligten Personen und etwaige Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.

 

8. Berechtigter Fahrer

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und von den im Mietvertrag angegebenen Fahrern gelenkt werden, sofern diese das Mindestalter erreicht haben und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis lt. Ziff. 1 sind.

 

9. Verbotene Nutzung
  • zur Beförderung von leichtentzündlichen, giftigen, oder sonst gefährlichen Stoffen
  • zur Begehung von Zoll- oder sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht ist.
  • zur Weitervermietung für sonstige Nutzung, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen,
    insbesondere auf nicht zum befahren gedachtem Gelände.

 

10. Zulässiger Fahrbereich

Der Fahrbereich des Mietfahrzeuges ist beschränkt auf nachstehen aufgeführte Regionen
• Nur in Deutschland – NICHT IN TSCHECHIEN!
• Im Umkreis von 100 Kilometern
• Keine Waldwege, nur offizielle Straßen und Wege benutzen

 

11. Reparaturen

In diesem Falle, die Servicestation anrufen und auf weitere Weisung warten.